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Köln -
Die Beamten von Feuerwehr und Polizei Köln trauten ihren Augen kaum, als sie nach einem Hinweis von Tierschützern eine Wohnung in Dellbrück betraten. In dem 1-Zimmer-Apartment hausten 35 Hunde und drei Kaninchen – die Vierbeiner waren in einem erbärmlichen Zustand.
Köln-Dellbrück: Hundekot in der Wohnung
Die Hunde, darunter 24 Welpen, waren in Kisten eingesperrt, die teilweise noch von Gegenständen zugestellt waren. Wassernäpfe gab es nicht. „Überall in der Wohnung war Hundekot“, heißt es unter anderem in einer Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft,
Die Behörde wirft der Halterin (45) Tierquälerei vor. Die Tiere waren von Erregern befallen, abgemagert und „schlecht bemuskelt“, ein Labrador-Retriever soll eine schwerwiegende Verletzung aufgewiesen haben. Die Tiere wurden befreit und wurden im Tierheim aufgepäppelt.
Angeklagte erklärt vor Gericht: Ich war völlig überfordert
Beim Prozess in Saal 246 des Kölner Amtsgerichts gab die Besitzerin der Tiere zu, sich bei einer Zucht übernommen zu haben. „Ihr ist alles über den Kopf gewachsen“, sagte der Anwalt der Hartz IV-Empfängerin. In kurzer Zeit sei es zu drei Würfen der Hündinnen gekommen.
Die Wohnung sei definitiv zu klein gewesen, sagte die Angeklagte, eine Tierquälerin sei sie jedoch nicht. Die Tiere seien nur kurzzeitig in der Box gewesen, wenn sie mit anderen Tieren Gassi gegangen sei. Sie sei immer um das Wohlbefinden der Tiere bemüht gewesen.
Sie wollte sich eine Kopie von verstorbenem Hund erschaffen
Gezüchtet habe sie die Tiere nach dem Krebstod ihres geliebten Hundes „Gizmo“, für dessen Behandlung sie 10.000 Euro ausgegeben habe. „Ich wollte mir ein Ebenbild von Gizmo erschaffen, mit bernsteinfarbenen Augen und schwarzer Maske“, sagte die Angeklagte traurig.
Der Fall kam ins Rollen, nachdem die Angeklagte eine Hündin zur Pflege hatte und diese dem Frauchen nach dessen Urlaub in schlechtem Zustand wieder übergeben hatte. Die Besitzerin hatte dies öffentlich auf Facebook gepostet, was die Tierschützer auf den Plan rief.
„Sie sind keine Tierquälerin“, resümierte die Richterin am Ende der Beweisaufnahme. Offenbar lägen der Angeklagten Tiere am Herzen, doch sie sei überfordert gewesen. Am Ende einigten sich die Beteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens. Als Auflage muss die Angeklagte 40 Sozialstunden ableisten.
Habe es eben auch noch im Kölner Stadt-Anzeiger entdeckt. Wenn man so viel im Forum schreibt, kommt man halt erst spät oder gar nicht zum Zeitung lesen.
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