Scarlet hat geschrieben:Ich persönlich finde sowas auch verantwortungslos und geldgierig (damit meine ich, dass der Welpe möglichst früh und noch klein und putzig weg kommt, nix mehr an futter usw. kostet und der Züchter die 2. Impfung auch nicht mehr zahlen muss) unser Züchter gibt seine Welpen auch erst FRÜHESTENS ab 12 Wochen ab, aber im VDH ist es (LEIDER!) erlaubt, die Welpen schon mit 8 Wochen abzugeben, also kann es gut sein, dass der Züchter Papiere und alles hat. :?
Hallo!
Hier ein Auszug aus der Zuchtordnung des CKD/VDH:
7.4. Allgemeine Pflichten des Züchters
Der Züchter. ist verpflichtet, die Mutterhündin und die Welpen in bestem
Ernährungszustand zu haften, gut zu pflegen und artgerecht und hygienisch
unterzubringen. Im Übrigen wird auf 4.1.1 verwiesen.
Die Welpen sind vor der Grundimmunisierung zu entwurmen.
Für alle Welpen hat der Züchter durch einen internationalen Impfpass zur
Wurfabnahme den Nachweis der geforderten Grundimmunisierung zu erbringen.
Die Abgabe der Jungtiere ist frühestens am Tag der Vollendung der 10.
Lebenswoche erlaubt.
Die Veräußerung und / oder Abgabe zur Kaufvermittlung an Zoogeschäfte oder den
gewerblichen Hundehandel ist untersagt und wird zwangsläufig mit dem Ausschluss
aus dem CKD e.V. und Zucht- und Zuchtbuchsperre im Bereich des VDH geahndet.
Um die Erfassung und Bekämpfung erblicher Defekte und Krankheiten zu erleichtern,
müssen die Züchter nach Abgabe der Welpen mit dem Einverständnis der Käufer
deren Namen und Anschriften dem Zuchtbuchamt mitteilen. Wird das Einverständnis
verweigert, ist dies mitzuteilen.