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Kettenhaltung erlaubt?+Impfpass neu
Verfasst: 2. Juni 2013 21:28
von lauraMITivan
Hallo
hab 2 Fragen.. also erstmal: Kann man seinen Impfpass(also vom Hund

) neu austellen lassen, wenn man den alten verloren hat? Und was kostet das ungefähr?
Und dann noch:
In den Ferien war ich öfter mal am Bahnhof ein Ort weiter und hab auf der Fart nen Bauernhof entdeckt. Und dort war ein Schäferhund, der sah ziemlich fertig aus.. Und ich hab gesehen, dass er draußen ne kleine Hundehütte hat und immer an ner Kette(höchsten 1,50-2m lang) angebunden ist, egal ob Tag oder Nacht oder Sonne oder Regen... Kettenhaltug ist doch verboten oder? Oder gibts da irgendwelche Richtlinien? Und wo kann man das am besten melden? Vet amt?
Liebe GRüße

Re: Kettenhaltung erlaubt?+Impfpass neu
Verfasst: 2. Juni 2013 22:06
von Jackymay
Hallo,
ein neuer Impfpass kannst Du machen lassen,es kostet auch nichts.
Kettenhaltung ist leider immer noch erlaubt,es müssen Mindestanforderungen erfüllt werden.Welche genau,weiß ich nicht,aber 2m Kette ist zu kurz.Würde es dem Tierschutz melden.

Re: Kettenhaltung erlaubt?+Impfpass neu
Verfasst: 2. Juni 2013 22:11
von mrs. Muggles
Auf alle Fälle dem Tierschutz melden. Soweit ich weiß, bin mir nicht sicher, ist Kettenhaltung nicht erlaubt

Re: Kettenhaltung erlaubt?+Impfpass neu
Verfasst: 3. Juni 2013 09:04
von Beate
Kettenhaltung ist meines Wissens leider erlaubt, ALLERDINGS... MUSS eine bestimmte Länge an Laufleine dran sein (ich weiß jetzt nicht genau, wie lang die sein nuss).
Ich würde es gleich dem AmtsVet melden.
Re: Kettenhaltung erlaubt?+Impfpass neu
Verfasst: 3. Juni 2013 09:52
von Deena
Und sie müssen regelmäßig spazieren gehen. Um das zu ermitteln stellt der Tierschutz versteckte Kameras auf wenn sie engagiert sind.
Re: Kettenhaltung erlaubt?+Impfpass neu
Verfasst: 3. Juni 2013 09:55
von Ingrid_MH
Tierschutz-Hundeverordnung:
§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze
2 bis 5 erfüllt sind.
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens
fünf Metern bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und
sich umdrehen kann.
(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes
behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen
sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und
trocken zu halten ist.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden,
die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das
Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der
Hund nicht verletzen kann.
Re: Kettenhaltung erlaubt?+Impfpass neu
Verfasst: 3. Juni 2013 14:15
von lauraMITivan
okay, danke

werden es dann dem AmtsVet melden... Die Leine ist nie im Lebn so lang und beim gassi gehen bin ich mir auch nicht so sicher..
Re: Kettenhaltung erlaubt?+Impfpass neu
Verfasst: 3. Juni 2013 14:24
von Pfötchen-Fan
Bitte unbedingt melden !!! Das ist ein ganz gravierender Verstoß und gesetzlich so klar geregelt , dass jeder amtsvet eingreifen muss