Korrektur der Gesundheit zuliebe .....
Verfasst: 20. Mai 2014 22:12
Wissenswert für Chibesitzer| innen:
Bisher ließ die Definition des Standards den Zuchtvetbånden recht viel Spielraum zu und so vermehrte sich rasch der beliebte Ausstellungstyp und so mancher Gesundheitsaspekt blieb so allmählich auf der Strecke.
Mit einem neuen Gesundheitsbewusstsein , auch auf der bekannten Crufts geht es aber nun ( meiner Meinung nach GSD ) nicht mehr vorzugsweise um die Schönheit, die Gesundheit (Erbkrankheiten etc) ist ein inzwischen wichtiger Faktor ( den leider eben so manche "Hausfrauenzucht" aber võllig ausser Betracht läßt.)
Im Standard ist nun keine Maßangabe oder Prozentangabe der Proportionen festgelegt wie bei anderen Rassen. Lediglich, das die Fanglänge der Stirnhöhe entsprehen soll.
gut zu sehen ist es hier und schreibt schon neue Zuchtgeschichte - hat man doch jahrzehntelang nun den rechten Typ bevorzugt.

Ich zitiere an dieser Stelle : ( Anm.: meine persönliche Haltung hierbei spielt hier keine Rolle )
Zitat aus dem Buch Chihuahuas von Karin Biala Gauss/ VK VDH
" Die Aufklärungsarbeit der seriösen Zuchtverbände hat in den letzten Jahren darüber hinaus noch bewirkt, dass die einst so beliebten übertypisierten Köpfe an Ansehen verloren haben. Das neue Tierschutzgesetz verbietet die Zucht mit Hunden die einen " Apfelkopf" aufweisen. Hierzu habe ich .............eine Formulierung vorgeschlagen, die den Züchtern , Zuchtrichtern und Zuchtverbänden als Definitionshilfe dienen soll. Mein Vorschlag wurde angenommen, so dass für die Zukunft der Begriff " Apfelkopf ( den das Tierschutzgesetz im Sinne der " Qualzucht" als Zuchtausschließend betrachtet) definiert ist:
Als Apfelkopf anzusehen ist, wenn
a) der Winkel zwischen Fangoberkante und Stirnpartie des Gehirnschädels kleiner als 90grad ist;
b) die Länge des Fangrūckens geringer ist als die Entfernung vom Fangrücken bis zur horizontalen Ebene, die sich ergibt, wenn bei waagerecht gehaltenem Fang die Waagerechte des höchsten Punktes des Hirnschädels ermittelt wird ( siehe Grafik)
c) Das Tier übergroße und/oder vorstehende Augen hat, die, von vorn betrachtet über die seitlichen Begrenzungslinien des Schädels ragen."
Zitat Ende.
Eine Umfrage dazu ergab bei Chibesitzern:[ fanglånge]
4%
1 cm Länge
29%
1,5 cm Länge
25%
2 cm Länge
25%
2,5 cm Länge
42%
3 cm Länge
25%
3,5 cm Länge
8%
4 cm Länge
----------------------------------------------------
Fazit : die Fanglängen variieren der Gesundheit zuliebe nun langsam wieder in Richtung des obigen Bildes .
Für Züchter schwierig,den Spagat zwischen optischef Anforderung, Gesundheit und eigener Ūberzeugung in die Zucht einzubringen da bisher genetisch eben oft jahrelang auf das sog. *typvoll* gezüchtet wurde und sie bemüht waren , den Anforderungen zu entsprechen....Ich meine damit...es dauerte oft Jahre, aber man erkannte schon rein optisch oft, aus welcher Zucht die Hunde kamen..... Nun wird es wieder Jahre dauern, bis der neue Standard sich durchsetzt, denn Zucht bedeutet in GENERATIONEN zu denken ...
Bisher ließ die Definition des Standards den Zuchtvetbånden recht viel Spielraum zu und so vermehrte sich rasch der beliebte Ausstellungstyp und so mancher Gesundheitsaspekt blieb so allmählich auf der Strecke.
Mit einem neuen Gesundheitsbewusstsein , auch auf der bekannten Crufts geht es aber nun ( meiner Meinung nach GSD ) nicht mehr vorzugsweise um die Schönheit, die Gesundheit (Erbkrankheiten etc) ist ein inzwischen wichtiger Faktor ( den leider eben so manche "Hausfrauenzucht" aber võllig ausser Betracht läßt.)
Im Standard ist nun keine Maßangabe oder Prozentangabe der Proportionen festgelegt wie bei anderen Rassen. Lediglich, das die Fanglänge der Stirnhöhe entsprehen soll.
gut zu sehen ist es hier und schreibt schon neue Zuchtgeschichte - hat man doch jahrzehntelang nun den rechten Typ bevorzugt.

Ich zitiere an dieser Stelle : ( Anm.: meine persönliche Haltung hierbei spielt hier keine Rolle )
Zitat aus dem Buch Chihuahuas von Karin Biala Gauss/ VK VDH
" Die Aufklärungsarbeit der seriösen Zuchtverbände hat in den letzten Jahren darüber hinaus noch bewirkt, dass die einst so beliebten übertypisierten Köpfe an Ansehen verloren haben. Das neue Tierschutzgesetz verbietet die Zucht mit Hunden die einen " Apfelkopf" aufweisen. Hierzu habe ich .............eine Formulierung vorgeschlagen, die den Züchtern , Zuchtrichtern und Zuchtverbänden als Definitionshilfe dienen soll. Mein Vorschlag wurde angenommen, so dass für die Zukunft der Begriff " Apfelkopf ( den das Tierschutzgesetz im Sinne der " Qualzucht" als Zuchtausschließend betrachtet) definiert ist:
Als Apfelkopf anzusehen ist, wenn
a) der Winkel zwischen Fangoberkante und Stirnpartie des Gehirnschädels kleiner als 90grad ist;
b) die Länge des Fangrūckens geringer ist als die Entfernung vom Fangrücken bis zur horizontalen Ebene, die sich ergibt, wenn bei waagerecht gehaltenem Fang die Waagerechte des höchsten Punktes des Hirnschädels ermittelt wird ( siehe Grafik)
c) Das Tier übergroße und/oder vorstehende Augen hat, die, von vorn betrachtet über die seitlichen Begrenzungslinien des Schädels ragen."
Zitat Ende.
Eine Umfrage dazu ergab bei Chibesitzern:[ fanglånge]
4%
1 cm Länge
29%
1,5 cm Länge
25%
2 cm Länge
25%
2,5 cm Länge
42%
3 cm Länge
25%
3,5 cm Länge
8%
4 cm Länge
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Fazit : die Fanglängen variieren der Gesundheit zuliebe nun langsam wieder in Richtung des obigen Bildes .
Für Züchter schwierig,den Spagat zwischen optischef Anforderung, Gesundheit und eigener Ūberzeugung in die Zucht einzubringen da bisher genetisch eben oft jahrelang auf das sog. *typvoll* gezüchtet wurde und sie bemüht waren , den Anforderungen zu entsprechen....Ich meine damit...es dauerte oft Jahre, aber man erkannte schon rein optisch oft, aus welcher Zucht die Hunde kamen..... Nun wird es wieder Jahre dauern, bis der neue Standard sich durchsetzt, denn Zucht bedeutet in GENERATIONEN zu denken ...
