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Neues Hundegesetz fertig: "Demnächst" im Senat

Verfasst: 9. Februar 2015 13:54
von Tiny
"Bild"-Zeitung und "B.Z." berichteten am Montag, künftig solle es pro Bezirk zwei zusätzliche Kontrolleure geben. In der Hauptstadt sind etwa 100 000 Hunde gemeldet.

Nach den Ende 2013 vorgestellten Eckpunkten sollen Hunde generell an die Leine - auch auf Bürgersteigen. Ausnahmen sind demnach für Halter mit einem Sachkundenachweis vorgesehen. Tierbesitzer sollen auch verpflichtet werden, stets Beutel für den Hundekot dabei zu haben. Zudem soll die Liste der gefährlichen Hunde, die einen Maulkorb tragen müssen, kürzer werden. Hundehalter und -gegner hatten in einer Aktion namens "Bello-Dialog" über die Regelungen mitgeredet.

Quelle
http://www.t-online.de/regionales/id_72 ... senat.html

Re: Neues Hundegesetz fertig: "Demnächst" im Senat

Verfasst: 9. Februar 2015 15:14
von Alika
Mein erster Gedanke war...
Leinenpflicht ??? Die gibt es doch seit Jahren!!!
Ich würde mich freuen, wenn sich auch mal Hundebesitzer mit großen, unerzogenen Hunden sich dran halten würden!!

Also ist mein nächster Gedanke...
Die Stadt braucht mal wieder Geld und schickt nun das Ordnungsamt los es einzukassieren :idee:

Re: Neues Hundegesetz fertig: "Demnächst" im Senat

Verfasst: 9. Februar 2015 15:38
von Sandra
Der Bericht gilt für Berliner Hunde....

Ja, es wäre wirklich schön, wenn Hundehalter von großen Hunden sich an die Leinenpflicht halten würden. Am Freitag sind wir im Park einem unangeleinten Rottweiler begegnet.
Nicht lustig. Ich mag gerne Hunde auch Rottweiler nur wenn jeder seinen Hund bei sich behalten würde, dann bräuchten wir diese Gesetze nicht.

Re: Neues Hundegesetz fertig: "Demnächst" im Senat

Verfasst: 9. Februar 2015 15:43
von Winston
Hallo,

solange es Richter gibt, die eine generelle Leinenpflicht für Hunde als unangemessen beurteilen, solange werden
sich Anwälte und Hundehalter auch vor den Gerichten diesbezüglich rumstreiten. Jeder Verstoß gegen eine Verordnung bezüglich der Hundehaltung innerhalb einer Kommune, ist eine Ordnungswidrigkeit die von dieser Kommune verfolgt werden kann, aber nicht verfolgt werden muss. Rechtlich stellt eine Ordnungswidrigkeit keine strafrechliche Sache dar, denn die Verhängung eines Ordnungsgeldes folglich einer Ordnungswidrichkeit ist lediglich als eine erzieherische Maßnahme und nicht als eine Strafe zu betrachten.

Re: Neues Hundegesetz fertig: "Demnächst" im Senat

Verfasst: 9. Februar 2015 16:27
von Kajo
Rainer, Du triffst den Nagel auf den Kopf. :ja: :wink: