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Erlaubnis vom Vermieter
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Thema eröffnet:
Erlaubnis vom Vermieter
Hallo ihr Lieben - schon wieder ich mit einem neuen Thema ^^*
ich habe vorhin mit der Verwaltungsfirma meines Vermieters telefoniert. Weil unser alter Betreuer nicht mehr dort ist habe ich das erste mal mit der 'Neuen' gesprochen. Ich sagte, dass ich einen kleinen Hund in die Wohnung aufnehmen will und sie fiel mir fast ins Wort und sagte, das könne sie mir gleich so beantworten: Der Eigentümer erlaube in seinen Wohnungen generell keine Hunde.
Das ist ja seit letztem Jahr eh verboten und in unserem Mietvertrag steht, dass die Tierhaltung (außer Kleintiere...) verboten sei und "Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung." - Soweit so gut. Ich habe jetzt ein Schreiben verfasst und würde euch bitten mal drüber zu lesen. Hat jemand von euch Erfahrungen damit oder kennt sich aus? Ich bekomme von meinem Therapeuten ein Schreiben, dass der Hund auch einen therapeutischen Zweck erfüllen soll, meint ihr damit klappt es?
Die Tante am Telefon war so unfreundlich, darüber ärgere ich mich richtig. Ich habe nochmal genauer nachgefragt, als sie sagte, dass es nur wenige Ausnahmen gibt zB zu therapeutischen Zwecken. Da sagte sie nur sowas wie "Ja da kommt dann ja jeder mit seinem Therapeuten um die Ecke" - Herzlichen Dank auch dachte ich nur.. Ich sauge mir das ja nicht aus den Fingern -.-'
Naja hier mal mein Anschreiben, Kommentare gern erwünscht:
Sehr geehrte Frau XY,
In unserem Telefonat vom 01.09.2014, indem ich um die Zustimmung zur Haltung eines Chihuahuas in meiner Wohnung in der XXXXstraße Nr. 00 bat, erhielt ich die Information, der Eigentümer verbiete grundsätzlich jegliche Hundehaltung in seinem Eigentum. Diese Aussage ist laut einem Urteil des BGH vom 20.03.2013 rechtswidrig und somit unwirksam. In unserem Mietvertrag steht rechtswirksam, dass Tiere (mit Ausnahme von Kleintieren, Zierfischen etc.) nicht gehalten werden dürfen und „Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung.“. Nach oben erwähntem Urteil muss in jedem Einzelfall eine umfassende Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen. In dieser Abwägung sind unter anderem die Größe des Hundes und der Wohnung zu berücksichtigen. Ich erbitte um die Erlaubnis zur Haltung eines einzelnen Chihuahuas. Dies ist die kleinste Hunderasse der Welt, deren Widerristhöhe zwischen 25 und 30cm liegt und deren Maximalgewicht nur 3kg beträgt. Selbstverständlich verpflichte ich mich dafür zu sorgen, dass die Hausordnung eingehalten wird und es durch den Hund zu keinen Störungen der Nachbarn, geschweige denn Schäden am Haus oder der Umgebung kommt.
Der Hund soll außerdem aufgrund einer psychischen Erkrankung zu therapeutischen Zwecken dienen. Im Anhang finden sie ein Schreiben meines Psychotherapeuten.
Nach einem Urteil vom Amtsgericht Hamburg, Az.: 46 C 552/02 erhielt eine Mieterin die Erlaubnis ihren Yorkshire Terrier zu behalten, da dieser, wie der Chihuahua, zu den sog. „Kleinsthunden“ gehört und auch in ihrem Falle therapeutische Zwecke erfüllte.
In einem anderen Urteil wurden die Rassen Yorkshire Terrier und Chihuahua als „Winzlingshund“ bezeichnet und zur Kategorie der Kleintiere gezählt, wodurch sie keiner Erlaubnis bedürfen. Ich bitte all dies zu berücksichtigen.
Ich bitte also um die genaue Abwägung und Weiterreichen meines Anliegens an den Eigentümer und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
ich habe vorhin mit der Verwaltungsfirma meines Vermieters telefoniert. Weil unser alter Betreuer nicht mehr dort ist habe ich das erste mal mit der 'Neuen' gesprochen. Ich sagte, dass ich einen kleinen Hund in die Wohnung aufnehmen will und sie fiel mir fast ins Wort und sagte, das könne sie mir gleich so beantworten: Der Eigentümer erlaube in seinen Wohnungen generell keine Hunde.
Das ist ja seit letztem Jahr eh verboten und in unserem Mietvertrag steht, dass die Tierhaltung (außer Kleintiere...) verboten sei und "Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung." - Soweit so gut. Ich habe jetzt ein Schreiben verfasst und würde euch bitten mal drüber zu lesen. Hat jemand von euch Erfahrungen damit oder kennt sich aus? Ich bekomme von meinem Therapeuten ein Schreiben, dass der Hund auch einen therapeutischen Zweck erfüllen soll, meint ihr damit klappt es?
Die Tante am Telefon war so unfreundlich, darüber ärgere ich mich richtig. Ich habe nochmal genauer nachgefragt, als sie sagte, dass es nur wenige Ausnahmen gibt zB zu therapeutischen Zwecken. Da sagte sie nur sowas wie "Ja da kommt dann ja jeder mit seinem Therapeuten um die Ecke" - Herzlichen Dank auch dachte ich nur.. Ich sauge mir das ja nicht aus den Fingern -.-'
Naja hier mal mein Anschreiben, Kommentare gern erwünscht:
Sehr geehrte Frau XY,
In unserem Telefonat vom 01.09.2014, indem ich um die Zustimmung zur Haltung eines Chihuahuas in meiner Wohnung in der XXXXstraße Nr. 00 bat, erhielt ich die Information, der Eigentümer verbiete grundsätzlich jegliche Hundehaltung in seinem Eigentum. Diese Aussage ist laut einem Urteil des BGH vom 20.03.2013 rechtswidrig und somit unwirksam. In unserem Mietvertrag steht rechtswirksam, dass Tiere (mit Ausnahme von Kleintieren, Zierfischen etc.) nicht gehalten werden dürfen und „Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung.“. Nach oben erwähntem Urteil muss in jedem Einzelfall eine umfassende Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen. In dieser Abwägung sind unter anderem die Größe des Hundes und der Wohnung zu berücksichtigen. Ich erbitte um die Erlaubnis zur Haltung eines einzelnen Chihuahuas. Dies ist die kleinste Hunderasse der Welt, deren Widerristhöhe zwischen 25 und 30cm liegt und deren Maximalgewicht nur 3kg beträgt. Selbstverständlich verpflichte ich mich dafür zu sorgen, dass die Hausordnung eingehalten wird und es durch den Hund zu keinen Störungen der Nachbarn, geschweige denn Schäden am Haus oder der Umgebung kommt.
Der Hund soll außerdem aufgrund einer psychischen Erkrankung zu therapeutischen Zwecken dienen. Im Anhang finden sie ein Schreiben meines Psychotherapeuten.
Nach einem Urteil vom Amtsgericht Hamburg, Az.: 46 C 552/02 erhielt eine Mieterin die Erlaubnis ihren Yorkshire Terrier zu behalten, da dieser, wie der Chihuahua, zu den sog. „Kleinsthunden“ gehört und auch in ihrem Falle therapeutische Zwecke erfüllte.
In einem anderen Urteil wurden die Rassen Yorkshire Terrier und Chihuahua als „Winzlingshund“ bezeichnet und zur Kategorie der Kleintiere gezählt, wodurch sie keiner Erlaubnis bedürfen. Ich bitte all dies zu berücksichtigen.
Ich bitte also um die genaue Abwägung und Weiterreichen meines Anliegens an den Eigentümer und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
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- Forenbetreuerin
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Hallo,
also ich finde alles in allem liest dein Schreiben sich erstmal gut. Du hast recht das es verboten ist einen Mieter wegen der Haltung eines Hundes zu benachteiligen....wir sind ja auch grade frisch umgezogen und habe so unsere Probleme durch...wie oft wurde mir direkt am Telefon eine Absage erteilt, obwohl ich gesagt habe das es sich um einen kleinen Hund handelt....die Leute stellen dabei einfach auf sturr.....deswegen sehe ich das kritisch mit diesen BGH Urteil...wer will sich bitte mit seinen Vermieter so anlegen...Recht haben und Recht kriegen sind da leider noch zwei verschiedene Paar Schuhe...
Hast du eine Hundehaftpflicht für den Hund? Dann würde ich das auch erwähnen und eine Kopie beilegen. DAs habe ich so gemacht weil jeder Hund für Sachschäden in Höhe von 3 Mio. versichert sind bei mir. Und das hat Eindruck gemacht beim Vermieter.
Ich wünsche dir dennoch gutes Gelingen mit deinen Vermieter und nicht weiter über die unhöfliche Dame am Telefon aufregen
also ich finde alles in allem liest dein Schreiben sich erstmal gut. Du hast recht das es verboten ist einen Mieter wegen der Haltung eines Hundes zu benachteiligen....wir sind ja auch grade frisch umgezogen und habe so unsere Probleme durch...wie oft wurde mir direkt am Telefon eine Absage erteilt, obwohl ich gesagt habe das es sich um einen kleinen Hund handelt....die Leute stellen dabei einfach auf sturr.....deswegen sehe ich das kritisch mit diesen BGH Urteil...wer will sich bitte mit seinen Vermieter so anlegen...Recht haben und Recht kriegen sind da leider noch zwei verschiedene Paar Schuhe...
Hast du eine Hundehaftpflicht für den Hund? Dann würde ich das auch erwähnen und eine Kopie beilegen. DAs habe ich so gemacht weil jeder Hund für Sachschäden in Höhe von 3 Mio. versichert sind bei mir. Und das hat Eindruck gemacht beim Vermieter.
Ich wünsche dir dennoch gutes Gelingen mit deinen Vermieter und nicht weiter über die unhöfliche Dame am Telefon aufregen
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Thema eröffnet:
Re: Erlaubnis vom Vermieter
Hey,
danke für deine Meinung!
Ich will ja auch gar nicht vor Gericht oder so, ich spekuliere darauf, dass der Vermieter zustimmt... Ich habe keine Chance an den eigentlichen Vermieter ranzukommen, nur an die Verwaltung. Und die sagte am Telefon wie gesagt nur, dass er das nicht erlaubt, da bräuchte sie ihn gar nicht fragen... Ich bin eigentlich auch gar nicht der Typ so forsch da beizugehen... aber ich hab das Gefühl was anderes kann ich nicht machen.... wenn ich da nochmal anrufe, dann sagt die sicher auch nichts anderes als vorhin...
Äh und ich habe ja noch gar keinen Hund, ich möchte mir einen anschaffen.
P:S: Wie hat es bei euch denn schlussendlich geklappt?
danke für deine Meinung!
Ich will ja auch gar nicht vor Gericht oder so, ich spekuliere darauf, dass der Vermieter zustimmt... Ich habe keine Chance an den eigentlichen Vermieter ranzukommen, nur an die Verwaltung. Und die sagte am Telefon wie gesagt nur, dass er das nicht erlaubt, da bräuchte sie ihn gar nicht fragen... Ich bin eigentlich auch gar nicht der Typ so forsch da beizugehen... aber ich hab das Gefühl was anderes kann ich nicht machen.... wenn ich da nochmal anrufe, dann sagt die sicher auch nichts anderes als vorhin...
Äh und ich habe ja noch gar keinen Hund, ich möchte mir einen anschaffen.
P:S: Wie hat es bei euch denn schlussendlich geklappt?
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- Forenbetreuerin
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Wohnst du schon in der Wohnung? Und der Hund kommt erst nachträglich dazu??
Bei uns war fast alles auch über Makler. Und wenn du denen am Telefon das mit dem "kleinen Hund" gesagt hast, haben die gleich abgeriegelt vonwegen der Eigentümer will keine Hunde.
Geklappt hat es dann beim zigten Mietshaus und Makler. Die waren nicht prinzipiell abgeneigt bei Hunden...wobei ich nun im nachhinein erfahren haben, das sie größere Hunde auch nicht gedudelt hätte. Ich habe unsere beiden dann bei der Hausbesichtigung mitgenommen damit die Vermieterin sehen konnte, das ich kein vom Pferd erzähle und die beiden wirklich ganz lieb und artig sind. So hatte es dann bei uns nach wirklich langer Suche geklappt. Aber habe unzählige Absagen bekommen.
Meines Erachtens ist es aber was anderes wenn du schon in der Wohnung wohnst. Weil die Anschaffung eines Hundes ist ja lt. BGH URteil kein Kündigungsgrund mehr, da sie ja einen Mieter auf Grund des Hundes nicht schlechter stellen dürfen. Das dürfte also kein Problem sein. Nur wenn du noch gar nicht Mieter bist, können sie sich logischerweise für einen anderen Mieter entscheiden ohne Hund....ich wünsche dir Glück das es bei dir klappt Hol dir sonst mal bei einen Anwalt Rat ein diesbezüglich, der wird dir genau sagen können wie es sich rechtlich mit diesem urteil verhält.
Bei uns war fast alles auch über Makler. Und wenn du denen am Telefon das mit dem "kleinen Hund" gesagt hast, haben die gleich abgeriegelt vonwegen der Eigentümer will keine Hunde.
Geklappt hat es dann beim zigten Mietshaus und Makler. Die waren nicht prinzipiell abgeneigt bei Hunden...wobei ich nun im nachhinein erfahren haben, das sie größere Hunde auch nicht gedudelt hätte. Ich habe unsere beiden dann bei der Hausbesichtigung mitgenommen damit die Vermieterin sehen konnte, das ich kein vom Pferd erzähle und die beiden wirklich ganz lieb und artig sind. So hatte es dann bei uns nach wirklich langer Suche geklappt. Aber habe unzählige Absagen bekommen.
Meines Erachtens ist es aber was anderes wenn du schon in der Wohnung wohnst. Weil die Anschaffung eines Hundes ist ja lt. BGH URteil kein Kündigungsgrund mehr, da sie ja einen Mieter auf Grund des Hundes nicht schlechter stellen dürfen. Das dürfte also kein Problem sein. Nur wenn du noch gar nicht Mieter bist, können sie sich logischerweise für einen anderen Mieter entscheiden ohne Hund....ich wünsche dir Glück das es bei dir klappt Hol dir sonst mal bei einen Anwalt Rat ein diesbezüglich, der wird dir genau sagen können wie es sich rechtlich mit diesem urteil verhält.
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- Chifreund
- Beiträge: 3543
- Registriert: 5. Oktober 2011 22:58
- Vorname: Anita
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Der Text liest sich super!
Wir haben letzten Freitag in Pinneberg ein Haus angeguckt und ich habe nicht gefunden, ob Haustiere erlaubt sind oder nicht. Sie waren nicht ausdrücklich verboten. Also sind wir zum Besichtigungstermin gefahren, Hunde im Auto gelassen. Die Besitzer haben uns das Haus gezeigt und wir haben geredet und sie fanden uns ganz lieb und wussten bis kurz zum Schluss nichts... dann meinten wir, dass wir noch eine klitze Kleinigkeit haben - Choco und Xalli! Sie meinte dann, dass sie nicht so gute Erfahrungen gemacht hätten und was das denn für Hunde seien.. Dann haben wir uns verabschiedet, sie wollten sich das mal überlegen und ja... als wir zum Auto gingen, haben sie die beiden gesehen und sich angeschaut... Choco der Herzbohrer! Der Mann war begeistert, wie toll die doch sind... abends hatten wir die Zusage zum Haus! Wir haben aber abgesagt, weil es mit meiner Unsicherheit, ob ich neue Verträge bekomme, zu teuer war. Aber es war toooooooll! Ich bin voll traurig, aber es nutzt nichts.
Also... Sinn der Geschichte: Wenn man neu was sucht.. sagt nicht unbedingt gleich was, wenn nicht ausdrücklich da steht, dass es verboten ist.. überzeugt die Leute erstmal in Person und dann kommt mit den Hunden. Das hat bisher 3 mal geklappt (in Kiel, hier und in Pinneberg ja auch..)
In deinem Fall hast du ja noch die Therapiezwecke! Die können es dir gar nicht verwehren! Ich weiß ja nicht, wie es sonst aussieht mit einem Umzug?
Wo genua in HH wohnst du eigentlich?
LG Anita
Wir haben letzten Freitag in Pinneberg ein Haus angeguckt und ich habe nicht gefunden, ob Haustiere erlaubt sind oder nicht. Sie waren nicht ausdrücklich verboten. Also sind wir zum Besichtigungstermin gefahren, Hunde im Auto gelassen. Die Besitzer haben uns das Haus gezeigt und wir haben geredet und sie fanden uns ganz lieb und wussten bis kurz zum Schluss nichts... dann meinten wir, dass wir noch eine klitze Kleinigkeit haben - Choco und Xalli! Sie meinte dann, dass sie nicht so gute Erfahrungen gemacht hätten und was das denn für Hunde seien.. Dann haben wir uns verabschiedet, sie wollten sich das mal überlegen und ja... als wir zum Auto gingen, haben sie die beiden gesehen und sich angeschaut... Choco der Herzbohrer! Der Mann war begeistert, wie toll die doch sind... abends hatten wir die Zusage zum Haus! Wir haben aber abgesagt, weil es mit meiner Unsicherheit, ob ich neue Verträge bekomme, zu teuer war. Aber es war toooooooll! Ich bin voll traurig, aber es nutzt nichts.
Also... Sinn der Geschichte: Wenn man neu was sucht.. sagt nicht unbedingt gleich was, wenn nicht ausdrücklich da steht, dass es verboten ist.. überzeugt die Leute erstmal in Person und dann kommt mit den Hunden. Das hat bisher 3 mal geklappt (in Kiel, hier und in Pinneberg ja auch..)
In deinem Fall hast du ja noch die Therapiezwecke! Die können es dir gar nicht verwehren! Ich weiß ja nicht, wie es sonst aussieht mit einem Umzug?
Wo genua in HH wohnst du eigentlich?
LG Anita
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Thema eröffnet:
Re: Erlaubnis vom Vermieter
Hey,
also ich wohne schon seit über 2 Jahren hier (gab nie Probleme mit mir). Ich habe mich entschieden das ganze etwas anders aufzuziehen und die Dame der Verwaltung zu bitten, ein Anschreiben an den Eigentümer weiter zu leiten. Das habe ich viel netter verfasst und erstmal nichts von irgendwelchen Urteilen geschrieben. Ich war vorhin glaube ich einfach etwas aufgeregt, wegen der doofen Frau am Telefon - ups ^^
Wenn die sich dann immer noch quer stellen, kann ich ja immer noch mit dem Schreiben von meinem Therapeuten und mit Urteilen ankommen. Habe vorhin mit ihm telefoniert und er riet mir es erstmal so "auf die Nette" zu versuchen.
Umziehen möchte ich nicht, da ich von hier aus (Rothenburgsort) eine super Anbindung zur Uni habe.
also ich wohne schon seit über 2 Jahren hier (gab nie Probleme mit mir). Ich habe mich entschieden das ganze etwas anders aufzuziehen und die Dame der Verwaltung zu bitten, ein Anschreiben an den Eigentümer weiter zu leiten. Das habe ich viel netter verfasst und erstmal nichts von irgendwelchen Urteilen geschrieben. Ich war vorhin glaube ich einfach etwas aufgeregt, wegen der doofen Frau am Telefon - ups ^^
Wenn die sich dann immer noch quer stellen, kann ich ja immer noch mit dem Schreiben von meinem Therapeuten und mit Urteilen ankommen. Habe vorhin mit ihm telefoniert und er riet mir es erstmal so "auf die Nette" zu versuchen.
Umziehen möchte ich nicht, da ich von hier aus (Rothenburgsort) eine super Anbindung zur Uni habe.
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- Chifreund
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Du wohnst da, wo mein Mann arbeitet! Das ist lustig! Er fährt jeden Tag ne ganze Stunde hin... und eine zurück -.- Bist du dann in Harburg, was?
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Thema eröffnet:
Re: Erlaubnis vom Vermieter
Hehe das ist wirklich lustig ^^
Ich geh am Dammtor zur Uni, aber mit der Bahn sind das nur 3 Stationen von hier =)
Ich geh am Dammtor zur Uni, aber mit der Bahn sind das nur 3 Stationen von hier =)
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- Forenbetreuerin
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Ich würde das auch erst mal auf die nette Tour versuchen, schade das die Trulla von der Hausverwaltung so daneben ist, die haben leider recht viel Macht weil sicher Alles erst mal über Seren Schreibrisch geht.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück
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- Chifreund
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Hallo,
kleine Hunde wie Chihuahua könne nicht verboten werden, weil Sie laut Gericht nicht als Hunde sondern als Kleintiere gelten.
Wie du es schon geschrieben hast.
Ich würde gar nicht so einen großen Wirbel mit der Hausverwaltung machen......
Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.mieterbund-hessen.de/media/d ... altung.pdf
Allerdings musst du trotzdem damit rechnen, dass es Ärger gebe könnte. Da ist Finerspitzengefühl angesagt.
Viel Glück
kleine Hunde wie Chihuahua könne nicht verboten werden, weil Sie laut Gericht nicht als Hunde sondern als Kleintiere gelten.
Wie du es schon geschrieben hast.
Ich würde gar nicht so einen großen Wirbel mit der Hausverwaltung machen......
Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.mieterbund-hessen.de/media/d ... altung.pdf
Allerdings musst du trotzdem damit rechnen, dass es Ärger gebe könnte. Da ist Finerspitzengefühl angesagt.
Viel Glück
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- Chifreund
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- Vorname: Daniela
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Das Schreiben liest sich gar nicht mal so unfreundlich und wenn Du bei einer Gesellschaft gemietet hast, kann es sicher so schreiben ohne, dass es persönlich genommen wird. Ich arbeite selbst seit 17 Jahren in der Wohnungswirtschaft.
Aber wenn keine Zustimmung kommt, würde ich wohl oder übel nach einer neuen Wohnung schauen auch wenn man im Recht ist, fühlt man sich ja nicht wirklich wohl, wenn es immer Stress und Ärger gibt. Mir ginge es zumindest so. Und Du bist ja auch noch früh dran. Aber das musst Du natürlich selbst wissen, es ist ja nicht jeder so harmoniebedürftig wie ich.
Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Erfolg und ich denke Du hast auch ganz gute Karten.
Aber wenn keine Zustimmung kommt, würde ich wohl oder übel nach einer neuen Wohnung schauen auch wenn man im Recht ist, fühlt man sich ja nicht wirklich wohl, wenn es immer Stress und Ärger gibt. Mir ginge es zumindest so. Und Du bist ja auch noch früh dran. Aber das musst Du natürlich selbst wissen, es ist ja nicht jeder so harmoniebedürftig wie ich.
Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Erfolg und ich denke Du hast auch ganz gute Karten.
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Thema eröffnet:
Re: Erlaubnis vom Vermieter
Den Brief hast du gut geschrieben....
Kannst du nicht über die Hausverwaltung die Anschrift deines Vermieters bekommen?
Manche Hausverwaltungen meinen sie haben das Recht ..... Mieter zu schikanieren, lass dich nicht ärgern ... versuch es über deinen Vermieter
Ich wohne auch in so einer Anlage mit Hausverwaltung, bin aber Eigentümer....ich habe niemanden gefragt, auch nicht die Eigentümergemeinschaft
bei uns in der Anlage werden Hunde auch nicht gern gesehen, vor allen Dingen von einigen Eigentümern, die selbst in der Anlage wohnen
aber einige Vermieter haben es in ihrem Mietvertrag erlaubt ...auch nachträglich, hab ich gerade von meinen Nachbarn erfahren,
die HV war auch immer dagegen.....und die Vermieterin hat nun zugestimmt ...also zieht demnächst bei uns im Haus
zu meinen drei Hunden noch ein Hund ein ..... ich wünsche dir vom ganzen Herzen viel Glück und Erfolg
Kannst du nicht über die Hausverwaltung die Anschrift deines Vermieters bekommen?
Manche Hausverwaltungen meinen sie haben das Recht ..... Mieter zu schikanieren, lass dich nicht ärgern ... versuch es über deinen Vermieter
Ich wohne auch in so einer Anlage mit Hausverwaltung, bin aber Eigentümer....ich habe niemanden gefragt, auch nicht die Eigentümergemeinschaft
bei uns in der Anlage werden Hunde auch nicht gern gesehen, vor allen Dingen von einigen Eigentümern, die selbst in der Anlage wohnen
aber einige Vermieter haben es in ihrem Mietvertrag erlaubt ...auch nachträglich, hab ich gerade von meinen Nachbarn erfahren,
die HV war auch immer dagegen.....und die Vermieterin hat nun zugestimmt ...also zieht demnächst bei uns im Haus
zu meinen drei Hunden noch ein Hund ein ..... ich wünsche dir vom ganzen Herzen viel Glück und Erfolg
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Thema eröffnet:
Re: Erlaubnis vom Vermieter
Danke für die lieben Worte, ich habe gestern Abend meine Mail an die Verwaltung abgeschickt mit der Bitte mein Anschreiben im Anhang an den Eigentümer weiter zu leiten. Mal sehen, was daraus wird.
Wenn alles nichts hilft, dann ist das leider so und ich muss noch warten. Umziehen ist nicht so einfach möglich, da ich in 4 Wochen eine neue Mitbewohnerin bekomme und der ja schlecht sagen kann, dass wir umziehen müssen, nur weil ich mir einen Hund anschaffen möchte. Naja, ich hoffe einfach ganz doll!
Ach und @Sandra: Das Urteil aus Hessen kenne ich, aber das ist ja ein Einzelfall und laut generellem Gesetzt sind Chihuahuas nicht allgemein als Kleintier zu begreifen - leider ^^
Wenn alles nichts hilft, dann ist das leider so und ich muss noch warten. Umziehen ist nicht so einfach möglich, da ich in 4 Wochen eine neue Mitbewohnerin bekomme und der ja schlecht sagen kann, dass wir umziehen müssen, nur weil ich mir einen Hund anschaffen möchte. Naja, ich hoffe einfach ganz doll!
Ach und @Sandra: Das Urteil aus Hessen kenne ich, aber das ist ja ein Einzelfall und laut generellem Gesetzt sind Chihuahuas nicht allgemein als Kleintier zu begreifen - leider ^^
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- Chifreund
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- Vorname: Sandra
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Meines Wissens hat sich der Gesetzgeber bisher nicht klar dazu geäußert. Wäre dem so, dann müsste man nicht vor Gericht streiten.Knusperkeks hat geschrieben:
Ach und @Sandra: Das Urteil aus Hessen kenne ich, aber das ist ja ein Einzelfall und laut generellem Gesetzt sind Chihuahuas nicht allgemein als Kleintier zu begreifen - leider ^^
Sollte ich da falsch liegen gib mir doch bitte die Fundstelle in Gesetz.
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Thema eröffnet:
Re: Erlaubnis vom Vermieter
Genau aus dem Grund ist es ja nicht allgemein gültig. Weil es keine klare Aussage gibt. Zumindest habe ich das so verstanden. Ich müsste dann gegen den Vermieter klagen und nach meiner Einschätzung würde ich gewinnen, aber das will ich ja gar nicht.
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- Chifreund
- Beiträge: 3318
- Registriert: 16. August 2010 11:06
- Vorname: Sandra
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Du musst nicht klagen. Falls du die einen Chi ins Haus Holst dann könnte er dich auffordern den Hund wieder abzuschaffen und mit Kündigung drohen.
Wenn du den Hund dann nicht abschaffst dann könnte er dir eine Kündigung schicken.
Diese Kündigung könntest du dann als unbegründet zurück weisen.
Dann kann der Vermiter überlegen ob er das Prozessrisiko eingeht und Klagen.
Aber das Verhältniss zwischen Mieter und Vermieter wäre für immer dahin
Wenn du den Hund dann nicht abschaffst dann könnte er dir eine Kündigung schicken.
Diese Kündigung könntest du dann als unbegründet zurück weisen.
Dann kann der Vermiter überlegen ob er das Prozessrisiko eingeht und Klagen.
Aber das Verhältniss zwischen Mieter und Vermieter wäre für immer dahin
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Thema eröffnet:
Re: Erlaubnis vom Vermieter
Na aber was ist das für eine Basis.
Natürlich zählen auch Chihuahuas zu den Hunden und die kann ein Vermieter verbieten. Nicht mehr grundlos, aber der ist ja schnell gefunden, wenn er will.
Ich find es gut, dass Du die Verwaltung angeschrieben hast und halte das für einen sehr vernünftigen Weg.
Ich drück dir die Daumen
Natürlich zählen auch Chihuahuas zu den Hunden und die kann ein Vermieter verbieten. Nicht mehr grundlos, aber der ist ja schnell gefunden, wenn er will.
Ich find es gut, dass Du die Verwaltung angeschrieben hast und halte das für einen sehr vernünftigen Weg.
Ich drück dir die Daumen
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Ja ich möchte mich ja auch gar nicht mit denen anlegen, ich möchte halt nur, dass auch MEINE Rechte bedacht werden.
Heute morgen rief die Verwalterin nochmal an und sagte ich solle ihr doch dann bitte das Schreiben meines Therapeuten zuschicken, dann könne sie 'wahrscheinlich eine Ausnahme machen und schreibt mir dann nochmal was dazu' ... morgen müsste das Schreiben mit der Post hier eintrudeln und dann schick ichs per Mail an sie.... ich hoffe das klappt, finde es aber schon recht albern und fast anmaßend, dass man da seinen Therapeuten quasi vorschicken muss, nur um sich einen Hund anschaffen zu dürfen, der kleiner ist als manche Katze...
Heute morgen rief die Verwalterin nochmal an und sagte ich solle ihr doch dann bitte das Schreiben meines Therapeuten zuschicken, dann könne sie 'wahrscheinlich eine Ausnahme machen und schreibt mir dann nochmal was dazu' ... morgen müsste das Schreiben mit der Post hier eintrudeln und dann schick ichs per Mail an sie.... ich hoffe das klappt, finde es aber schon recht albern und fast anmaßend, dass man da seinen Therapeuten quasi vorschicken muss, nur um sich einen Hund anschaffen zu dürfen, der kleiner ist als manche Katze...
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Ja Okki, da hast du auch wieder recht. Bin ich froh, wenn das alles vorbei ist und ich mir darüber keine Gedanken mehr machen muss
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Das glaub ich dir, das zehrt ja auch an den Nerven.
Ich drücke alle Daumen und Pfoten
Ich drücke alle Daumen und Pfoten
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- Chifreund
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- Vorname: Sandra
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Im Grunde ist es immer das Beste sich die Erlaubnis vor der Anschaffung eines Chi schriftlich vom Vermieter zu holen. Denn wer möchte denn ständig Ärger haben.
Leider sind inzwischen sehr viele Vermieter gegen Haustiere sogar wenn sie selber welche haben.
Schlimm finde ich wenn Menschen umziehen müssen und dann wegen der Tiere keine Wohnung bekommen.
Ich wünsche dir viel Glück. Das wird bestimmt klappen.
Leider sind inzwischen sehr viele Vermieter gegen Haustiere sogar wenn sie selber welche haben.
Schlimm finde ich wenn Menschen umziehen müssen und dann wegen der Tiere keine Wohnung bekommen.
Ich wünsche dir viel Glück. Das wird bestimmt klappen.
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Thema eröffnet:
Re: Erlaubnis vom Vermieter
Wem sagst Du das Sandra, wir haben auch ewig gesucht und eine Absage nach der anderen kassiert.
Teils mit Aussagen wie "können Sie die Tiere nicht weggeben?? Machen andere doch auch!"
Tja, das Warten hat sich gelohnt, tolle Wohnung, toller Vermieter
Teils mit Aussagen wie "können Sie die Tiere nicht weggeben?? Machen andere doch auch!"
Tja, das Warten hat sich gelohnt, tolle Wohnung, toller Vermieter
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- Chifreund
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- Vorname: Sandra
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Ja Steffi das muss frustrierend gewesen sein
Schön das es dann bei euch geklappt hat und ihr so ein Glück hattet.
Wie lange habt ihr gesucht?
Schön das es dann bei euch geklappt hat und ihr so ein Glück hattet.
Wie lange habt ihr gesucht?
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- Forenbetreuerin
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Hi, das klingt doch schon ganz hoffnungsvoll, ich wünsche Dir das Du die Zusage bekommst.
Ist zwar im Moment nicht so prickelnd für Dich, aber wenn Du dann eine Zusage hast kannst Du Dich entspannt zurücklehnen und in Ruhe und mit gutem Gewissen Dich auf die Suche nach Deinem Traumhündchen begeben
Ich finde Du ziehst das genau richtig auf
Ist zwar im Moment nicht so prickelnd für Dich, aber wenn Du dann eine Zusage hast kannst Du Dich entspannt zurücklehnen und in Ruhe und mit gutem Gewissen Dich auf die Suche nach Deinem Traumhündchen begeben
Ich finde Du ziehst das genau richtig auf
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- Chi-"Urgestein"
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Ich drücke Dir auch ganz fest die Daumen, dass du die Einwilligung bekommst ....
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Danke, danke, danke! Ich fühl mich hier echt gut aufgehoben!
Ich warte grad auf den Brief meines Therapeuten (der kann 'dieses Internet' nicht xD), der müsste morgen spätestens da sein. *fingers crossed* Dann geht der per Mail zur Verwalterin.
Ich warte grad auf den Brief meines Therapeuten (der kann 'dieses Internet' nicht xD), der müsste morgen spätestens da sein. *fingers crossed* Dann geht der per Mail zur Verwalterin.
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- Chifreund
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Biite was???? Das ist ja wohl ein Ding!!!!Okki hat geschrieben:Wem sagst Du das Sandra, wir haben auch ewig gesucht und eine Absage nach der anderen kassiert.
Teils mit Aussagen wie "können Sie die Tiere nicht weggeben?? Machen andere doch auch!"
Tja, das Warten hat sich gelohnt, tolle Wohnung, toller Vermieter
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Re: Erlaubnis vom Vermieter
Ja fand ich auch..bei solchen Vermietern hätt ich aber auch keine Wohnung haben wollen.
Sandra, insgesamt ca 1 Jahr.
Sandra, insgesamt ca 1 Jahr.